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Zugang zur Wahl des Leistungsfachs und des W-Seminars
Deine persönliche PIN erhälst du vom zuständigen OSK. Die PIN besteht immer aus einem Großbuchstaben sowie 4 Ziffern.
Du musst sowohl bei bei der Wahl des Leistungsfaches als auch beim W-Seminar eine Erst-, Zweit- und Drittwahl angeben.
Innerhalb des Wahlzeitraums kannst du deine Wahl jederzeit ändern.
Die Zuweisung erfolgt erst am Ende und richtet sich auch nach dem Wahlverhalten des gesamten Jahrgangs.
Folgenden Einschränkungen bzw. Rahmenbedingungen treten ein, wenn du in der 11. Klasse eine deiner beiden fortgeführten FS (5. Klasse: Englisch5; 6. Klasse; Französisch/ Latein) durch Italienisch ersetzen möchtest:
Für einen Schulbesuch im Ausland können Sie von der Schulleitung beurlaubt werden.
Die Zeit der Beurlaubung wird nicht auf die vierjährige Höchstausbildungsdauer der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11, Q12, Q13) angerechnet.
Die Q12 und Q13 dürfen durch einen Schulbesuch im Ausland grundsätzlich nicht unterbrochen werden.
Damit haben Sie folgende Möglichkeiten:
Jgst. 11: Erstes Halbjahr
Sie können im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 eine Schule im Ausland besuchen und nach Ihrer Rückkehr und dem Bestehen der Jahrgangsstufe 11 in die Q12 vorrücken.
Jgst. 11: Ganzjährig oder im zweiten Halbjahr
Sie können in der Jahrgangsstufe 11 ganzjährig oder nur im zweiten Halbjahr eine Schule im Ausland besuchen und anschließend auf Probe in die Q12 vorrücken.
Zwischen Jgst. 11 und Q12
Wenn Sie zwischen der bestandenen Jahrgangsstufe 11 und der Q12 ein Jahr lang eine Schule im Ausland besuchen, rücken Sie ohne Probezeit in die Q12 vor.
Zweites Halbjahr Jgst. 11 und erstes Halbjahr im Folgeschuljahr
Wenn Sie im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 sowie im ersten Halbjahr des darauffolgenden Schuljahres eine Schule im Ausland besuchen und dann nach Ihrer Rückkehr das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 absolvieren, rücken Sie nach Bestehen der Jahrgangsstufe 11 ohne Probezeit in die Q12 vor. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall nach Ihrer Rückkehr ein neues Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung wählen müssen.
Alle notwendigen Formule für eine Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt finden Sie hier:
Formulare für einen Auslandsaufenthalt
Navigationsleiste → Service → Formulare
Zum Download der Schüler- und Elternpräsentation des Informationsabends klicken Sie bitte hier.
Alle Informationen sind ständigen Änderungen unterlegen und ohne Gewähr.
Kurzüberblick der wichtigsten Rahmenbedingungen:
Ausgeschlossen sind:
Derzeit nicht wählbar am BNG:
Besonderheiten
s. 13. Klasse
Am Ende des Kurshalbjahres 13/2 stellt der OSK die Leistungsdaten der vier Kurshalbjahre zusammen (Einbringungsvorschlag) und überprüft die Benennung der in die Gesamtqualifikation einzubringenden 40 Halbjahresleistungen (Block I) der Prüflinge. Die Benennung hat spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung zu erfolgen (§ 41 Abs. 2 GSO). Auf dieser Grundlage wird die Abiturzulassung geprüft. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Wird eine oder werden mehrere Bedingungen in den Kurshalbjahren 12/1, 12/2 oder 13/1 bereits nicht erfüllt, ist ein Rücktritt sinnvoll.
Erfüllen Sie im Ausbildungsabschnitt 13/2 eine dieser Bedingungen nicht oder treten Sie im Ausbildungsabschnitt 13/2 von der Abiturprüfung zurück, so haben Sie die Abiturprüfung erstmals nicht bestanden.
Hinweis: Die Auflistung ist nicht abschließend und ersetzt nicht die persönliche Beratung beim zuständigen OSK.